Die Beantragung von Zuschüssen für Veranstaltungen gehört zu den notwendigen Aufgaben der Verwaltungsarbeit. Im Amt für Jugendarbeit (AfJ) gibt es unterschiedliche Förderprogramme, die bezuschusst und beraten werden.
Für folgende Förderprogramme werden die Zuschussregelungen vorgestellt und erläutert:
- Förderprogramm des BJR für die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter:innen und Jugendbildungsmaßnahmen
- Antragstellung: Von der Ausschreibung bis zum Verwendungsnachweis
- Zuschüsse für bibl.-theologische Mitarbeiter- und Jugendbildungsmaßnahmen
- Zuschüsse für jugendevangelistische Maßnahmen
- Zuschüsse für die Unterstützung der Konfirmiertenarbeit in der Evang. Jugend
- Unterstützung von Jugendbands, jungen Musikgruppen, jungen Chören im Kontext gottesdienst. Praxis
- Stärkung der Dekanatsjugendgremien in geistlicher Hinsicht
- Verdienstausfall, Freistellungsanträge